Hallo !
Folgender Fall :
Betreuer ist der Vater der Betreuten, somit also ein befreiter Betreuer.
Bei der Prüfung des Berichts ist mir aufgefallen, dass ein Sparbuch aufgelöst worden und das Geld in Wertpapiere angelegt worden ist.
Für diese Geldanlage wäre aber doch eine Genehmigung nach § 1811 BGB erforderlich gewesen.
Würdet ihr jetzt darauf bestehen, dass die Geldanlage rückgängig gemacht wird ?