Antrag auf Erteilung eines TV-Zeugnisses und anh. Genehmigungsverf. für Ausschlagung

  • Hallo werte Foristen,


    ich habe ein „Behindertentestament" eröffnet. Für den Erbteil der Behinderten wurde TV angeordnet und der TV hat das Amt angenommen und nun auch ein TV-Zeugnis beantragt. So weit, so gut bisher.
    Die Betreuerin der Behinderten hat nun das nachweislich werthaltige Erbe ausgeschlagen und das Genehmigungsverfahren ist derzeit noch beim zuständigen Betreuungsgericht anhängig. Die Betreuerin möchte deswegen auch ihre Zustimmung zum TV-Zeugnis nicht erteilen.
    Im Prinzip ist die Anhörungsfrist für den Antrag des TV abgelaufen und unter normalen Umständen, hätte das Zeugnis schon erteilt werden können, was ich auch gerne tun würde.
    Allerdings frage ich mich, ob das anhängige Genehmigungsverfahren einen Einfluss auf die Erteilung des Zeugnisses hat? Grundsätzlich könnte ich ja auch erteilen und wenn die Ausschlagung wider Erwarten genehmigt wird, dann wird die TV eben gegenstandslos.
    Der TV würde den Erbteil ohnehin erstmal sichern.

    So dumm wie es kommt, kannste gar nicht denken!

  • Ausschlagung und Pflichtteil verlangen, ist in solchen Fällen manchmal aus Sicht des Betreuten besser, als einen Erbteil zu erhalten, der in Wirklichkeit so beschränkt ist, dass der Betreute nichts davon hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausschlagung genehmigt wird, ist nicht gleich null. Wenn die TV nur für den Erbteil des Behinderten war, würde ich die Erteilung aussetzen.

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