Beendigung Insolvenz bei GmbH & Co KG

  • Über das Vermögen der GmbH & Co. KG war das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Jetzt übersendet das Inso-Gericht den rechtskräftigen Beschluss, dass das Verfahren mangels kostendeckender Masse eingestellt worden ist (§207 InsO).
    Laut Thread im Rechtspflegerforum mit dem Beginn 08.04.2008 soll nunmehr im Handelsregister wie folg vorgegangen werden:
    1. Vermerk zur Einstellung des Inso-Verfahrens eintragen.
    2. Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung für phG röten.
    3. Das Amtslöschungsverfahren einleiten.
    Zu den Liquidatoren soll man keine Eintragung vornehmen, weil dazu kein Anmeldung vorliegt.

    Ist diese Vorgehensweise nach wie vor vorherrschende Meinung?

    Ich persönlich habe Bedenken, bei der allgemeinen Vertretungsregelung in Spalte 3 a einzutragen, dass die Gesellschaft durch den/die Liquidator/en vertreten wird, ohne jedoch gleichzeitig in Spalte 3 b als konkret vertretungsberechtigt die Kommanditisten als Liquidatoren vorzutragen (Anmerkung: Die Komplementär-GmbH ist bereits wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht).
    Für die - kurze - Zeitspanne des Amtslöschungsverfahrens wäre im Handelsregister kein konkret Vertretungsberechtigter eingetragen.

    Sind meine Bedenken berechtigt oder nicht?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!