Dienstbarkeit für Stadt oder Stadtwerke

  • Bewilligt und beantragt ist die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit "...für die Stadt X -Stadtwerke X-".

    Bei den Stadtwerken X handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Stadt X, der im Handelsregister A eingetragen ist.

    Meines Erachtens muss entweder ein Berechtigungsverhältnis angegeben werden oder die Beteiligten müssen sich für einen Berechtigten entscheiden.

    Wie seht Ihr das?

  • Dito.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • In den meisten Bundesländern sind Eigenbetriebe Sondervermögen ohne Rechtsfähigkeit (z.B. § 86 GemO Rheinland-Pfalz). Da hätte ich z.B. mit "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Wegerecht, für die Stadt Koblenz, Eigenbetrieb der Stadt Koblenz Grünflächen- und Bestattungswesen" kein Problem.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • In den meisten Bundesländern sind Eigenbetriebe Sondervermögen ohne Rechtsfähigkeit (z.B. § 86 GemO Rheinland-Pfalz). Da hätte ich z.B. mit "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Wegerecht, für die Stadt Koblenz, Eigenbetrieb der Stadt Koblenz Grünflächen- und Bestattungswesen"; kein Problem.

    Auf meinen entsprechenden formlosen Hinweis an den Notar teilt die Stadt mit, dass Sie auf die Eintragung "...für die Stadt X -Stadtwerke X-"; bestehe und legt einen Auszug aus der entsprechenden Verordnung (EigBVO) zu dem entsprechenden Gesetz ueber die Eigenbetriebe in Baden-Württemberg (EigBG) vor. Hierin heißt es u.a.: "Eigenbetriebe sind rechtlich unselbständige kommunale Sondervermoegen im Sinne von § 96 Abs. 1 Nr. 3 GemO". Nach meinem Verständnis spielt es demnach überhaupt keine Rolle, ob der Eigenbetrieb im Handelsregister eingetragen ist. Kann ich die Dienstbarkeit mit der Berechtigten Stadt X -Stadtwerke X- eintragen?

    4 Mal editiert, zuletzt von greg (12. Februar 2020 um 17:51) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Auf meinen entsprechenden formlosen Hinweis an den Notar teilt die Stadt mit, dass Sie auf die Eintragung "...für die Stadt X -Stadtwerke X-"; bestehe und legt einen Auszug aus der entsprechenden Verordnung (EigBVO) zu dem entsprechenden Gesetz ueber die Eigenbetriebe in Baden-Württemberg (EigBG) vor. Hierin heißt es u.a.: "Eigenbetriebe sind rechtlich unselbständige kommunale Sondervermoegen im Sinne von § 96 Abs. 1 Nr. 3 GemO". Nach meinem Verständnis spielt es demnach überhaupt keine Rolle, ob der Eigenbetrieb im Handelsregister eingetragen ist. Kann ich die Dienstbarkeit mit der Berechtigten Stadt X -Stadtwerke X- eintragen?

    Wenn dem tatsächlich so ist, dann ist als Berechtigte die Stadt einzutragen. Die Stadtwerke X können nach §15 II GBV allenfalls als Zusatz in Klammern eingetragen werden.

  • Das entspräche dann z. B. unserem Eintrag "Land Brandenburg (Landesforstverwaltung)". Ein zulässiger Klammerzusatz, der die Zuordnung zum Vermögensteil deutlich macht.

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  • Hallo,

    ich muss das Thema wegen folgender Frage nochmal rauskramen:

    Wie erkenne ich denn, ob die Gesellschaft (in meinem Fall zwei Stadtwerke XY irgendwas GmbHs) Eigenbetriebe sind?

    Ich soll nämlich drei Dienstbarkeiten eintragen, je eine für die zwei Stadtwerke GmbHs und eine für die Stadtbetriebe XY. Bei den Stadtbetrieben ist es klar, aber bei den GmbHs?

    Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo.
    [Dr. Heinrich von Pierer (Vorstand Siemens)]

  • Ich soll nämlich drei Dienstbarkeiten eintragen, je eine für die zwei Stadtwerke GmbHs und eine für die Stadtbetriebe XY. Bei den Stadtbetrieben ist es klar, aber bei den GmbHs?

    Eine GmbH ist nach §13 GmbHG als juristische Person (des Privatrechts) rechtsfähig.
    Es ist daher ausgeschlossen, dass es sich um einen nicht rechtsfähigen Eigenbetrieb handelt.

  • Ok, was inzwischen so alles im HRA eingetragen wird... Ich hab noch gelernt: was da drin steht, ist auch rechtsfähig :D

    Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo.
    [Dr. Heinrich von Pierer (Vorstand Siemens)]

  • Ok, was inzwischen so alles im HRA eingetragen wird... Ich hab noch gelernt: was da drin steht, ist auch rechtsfähig :D

    Das die offenbar nicht rechtsfähigen Stadtbetriebe im Ausgangsfall ins HRA eingetragen wurden, hat mich auch extrem verwundert.
    Heißt aber natürlich auch nicht zwingend, dass das richtig ist. Vielleicht hat das Registergericht auch die Rechtslage verkannt.

    Aber die GmbH's sind doch hoffentlich ins HRB eingetragen :D

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