Bewilligt und beantragt ist die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit "...für die Stadt X -Stadtwerke X-".
Bei den Stadtwerken X handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Stadt X, der im Handelsregister A eingetragen ist.
Meines Erachtens muss entweder ein Berechtigungsverhältnis angegeben werden oder die Beteiligten müssen sich für einen Berechtigten entscheiden.
Wie seht Ihr das?