Es wird in einer Bewilligung die Eintragung eines "Leitungsrechts bzgl. der auf dem dienenden Grundstück vorhandenen Strom/Gas/Wasserleitungen" bewilligt. Ferner findet sich eine Vereinbarung gemäß § 1021 I BGB (Instandhaltung/Instandsetzung/Unterhaltung je 50-50).
Meines Erachtens ergibt sich recht eindeutig, dass es ein Leitungsnutzungsrecht ist. Aber es müsste doch zumindest spezifiziert werden, ob gemeinsam mit dem ET des dienenden Grundstücks oder unter dessen Ausschluss?
Mit anderen Worten: Die bloßen "Schlagworte" des Grundbuchamtes sind nicht ausreichend für die Eintragungsbewilligung an sich.
Für Feedback wäre ich dankbar.
Gruß
Andydomingo