Erb-Ausschlagung für minderjähriges Kind

  • Hallo liebe Foristen,

    folgender Sachverhalt:

    §1666-Verfahren mit Entzug von mehreren Teilen der elt. Sorge, unter anderem das Recht auf Erbausschlagung für das Kind, da zu befürchten war, dass die minderbegabte, misstrauische und sehr oppositionelle KM (sie macht gern das Gegenteil von dem, was ihr geraten wird) das für ihr Kind nicht auf die Reihe bekommt und die Frist versäumt (überschuldeter Nachlass). Ich bzw. mein Amt wurde Ergänzungspfleger.
    Verwandte haben sie dann "an die Hand genommen", sie hat rechtzeitig ausgeschlagen. Familiengerichtliche Genehmigung ist in diesem Fall nicht notwendig.
    Zustellung des 1666-Beschlusses am gleichen Tag wie die Ausschlagung.

    Frage: Ist die Ausschlagung nun wirksam?

    Schöne Feiertage!

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