Hallo an alle,
ich habe wieder eine Frage:
In meinem Fall ist eine Jugendstrafe (nach Bewährungswiderruf) zu vollstrecken.
Derzeit befindet sich der VU in einer Maßregelvollstreckung. Nach Mitteilung der Einrichtung wird nach
Beendigung der Maßregel die dortige Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Laut deren Mitteilung werden wohl auch die anderen (noch weitere zu vollstreckende Jugendstrafen) danach zur Bwährung ausgesetzt.
Nun rief wohl auch schon der VU an und fragte, weshalb ich meine JS vollstrecken will, da alle anderen zur Bewährung aussetzen werden.
Habe ich jetzt einen Denkfehler- wieso wird dann auch die von mir zu vollstreckende JS zur Bewährung ausgesetzt???
Das eine hat doch - so dachte ich- nichts mit dem anderen zu tun?
Ich bitte dringend um Hilfe