Hallo,
der Erblasser hat einen Erbvertrag mit seiner Ehefrau errichtet. Die Ehe war zum Todeszeitpunkt geschieden.
Die Kinder beantragen einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge. Jedoch geben sie an, dass der Erblasser keine Verfügungen von Todes wegen hinterlassen hat.
Ihnen wurde aber der Erbvertrag bei der Eröffnung zugesandt, sodass sie Kenntnis davon haben.
Da der Erbvertrag grundsätzlich durch die Scheidung unwirksam ist, könnte ich mir vorstellen, dass sie daher beim Notar angegeben haben, dass keine Verfügung vorhanden war.
Aber handelt es sich dann nicht um eine unrichtige eV, sodass der Antrag berichtigt werden müsste?