Gesamtvollstreckungsverfahren

  • Ist es zulässig ein Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person zu eröffnen, wenn in einem der neuen Bundesländer noch ein Gesamtvollstreckungsverfahren über genau dieses Vermögen noch nicht abgeschlossen ist? :gruebel:

  • Aus dem Bauch heraus und als Schnellschuss: Nein!
    Über eine Vermögensmasse kann zur gleichen Zeit nur einmal ein Gesamtliquidationsverfahren eröffnet sein. Allein die Frage nach der Verfügungsberechtigung muß sich eindeutig beantworten lassen.
    Zugegebenermassen habe ich keine Ahnung vom Gesamtvollstreckungsverfahren, gehe aber davon aus, das auch hier ein Verwalter o.ä. bestellt wird, der die Verfügungsbefugnis wahrnimmt. Daher kein Zweitverfahren solange das Erste noch läuft.

  • Tja, das laufende Verfahren ist uns wohl durchgegangen und ein Regelinsolvenzverfahren wird (natürlich) nicht eröffnet, bis das Verfahren im schönen Sachsen abgeschlossen ist!
    Gruß nach Dresden, eine wirklich tolle Stadt! :daumenrau

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