Bin etwas unsicher bezüglich der Notwendigkeit der Voreintragung und der Formulierung der Eintragung.
Um Meinungen hierzu wäre ich dankbar.
Im Grundbuch ist der Erblasser A eingetragen. Er wurde beerbt durch seine Ehefrau B und den 4 Kindern C, D, E und F. Grundbuchberichtigung wurde nicht durchgeführt. C hat seinen Erbteil an D, E und F zu gleichen Teilen übertragen.
Vorgegelegt wird der Erbteilsübertragungsvertrag, in dem die Berichtigung des Grundbuchs und Eintragung Erbteilsübertragung beantragt wurde. Erbnachweis liegt vor.
Meine Frage hierzu:
1. Muss zunächst die Erbngemeinschaft mit C im Grundbuch eingetragen werden oder muss direkt B, D, E und F in Erbengemeinschaft eingtragen werden.
2. Müssen die Bruchteile der Erbteilsübertragung im Grundbuch vermerkt werden?
Wie würdet Ihr diesen Vorgang eintragen?