Guten Morgen,
Ich habe folgende Konstellation: Aus den Schlussunterlagen ergab sich eine Quote von 90%. Schlusstermin wurde abgehalten und dem IV Verteilung aufgegeben. Dann kam eine Mitteilung des IV, dass infolge einer Umsatzsteuererstattung jetzt 100% Quote erreicht werden und die nachrangigen Forderungen aufgefordert werden sollen anzumelden. Das habe ich dann gemacht (war vielleicht falsch?). Jetzt habe ich eine nachrangige Forderung. Meine Kollegin ist der Meinung, dass das Schlussverzeichnis schon feststeht und deswegen eine Verteilung an diesen nachrangigen Gläubiger nicht erfolgen kann.
Hat sie Recht?