Zahlung der Stiftung Anerkennung und Hilfe

  • Da in unserem Einzugsgebiet ein Heim für behinderte Betreute ansässig ist, tauchen in den Betreuungsakten immer wieder einmal und immer öfter plötzlich Zahlungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe auf. Wir sind NRW, aber anscheinend gibt es solche Stiftungen auch in anderen Bundesländern.
    Die Zahlungen belaufen sich auf 9.000 € oder auch auf 14.000 €. Sie erfolgen seitens der Stiftung auf ein Girokonto des Betroffenen. Dieses Geld ist nicht pfändbar und auch nicht für Sozialleistungen, Betreuervergütung o.ä. einzusetzen.
    Wenn uns als Rechtspflegern eine Zahlung bekannt wurde -meist mit dem Jahresbericht- haben wir uns die Verwendung bereit ausgegebener Gelder nachweisen lassen und für den in der Regel noch hohen Restbetrag angeordnet, dass dieser auf ein mit Sperrvermerk zu versehenes Sparkonto zu überweisen. Auf Antrag wurden bzw. werden dann hiervon Gelder freigegeben.
    Jetzt habe ich einen Betreuer, der sich gegen diese Verfahrensweise wehrt. Die Gelder sollen nach von ihm eingeholter Auskunft der Stiftung für Ausgaben bereit gehalten werden und eben nicht als Anlagegeld -worum es sich seiner Meinung nach bei einem Sparbuch handelt- verwendet werden. Bei dem Geld würde es sich nicht um Vermögen handeln, sondern um Mittel zur Bestreitung von zweckgerichteten Ausgaben. Daher käme aus seiner Sicht § 1807 BGB nicht in Betracht. Angeblich wird dies bei anderen Gerichten auch nicht so gehandhabt. Diese würden sich mit Girokonten zufrieden geben.
    Ist das so und stellen wir uns an?

  • Auf der Webseite ist bei der Geldpauschale in Höhe von 9.000,00 EUR davon die Rede, dass diese "zur selbstbestimmten Verwendung" bestimmt ist.

    http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Service/Fra…-antworten.html
    http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=4

  • Der Betreuer soll seiner Pflicht aus § 1806 BGB nachkommen. In welchem Umfang, ist seine Entscheidung.
    Das die Verbringung auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk die bequemste Variante ist, wird er auch bald merken.

    Vielleicht stößt er sich aber auch an bestimmten Formulierungen in eurem Prüfbericht? Interessant wäre mal seine Antwort auf den § 1806 BGB (dessen Folge ja der § 1807 BGB ist).

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ja die Stiftungsseite ist uns bekannt, dies Argument führt der Betreuer ja auch an. Aber dennoch ist Geld, was nicht sofort benötigt wird, anzulegen. Die Betreuten, die dieses Geld erhalten, können nicht selbständig darüber verfügen, deshalb sind sie ja auch in diesem Heim.

  • Da in unserem Einzugsgebiet ein Heim für behinderte Betreute ansässig ist, tauchen in den Betreuungsakten immer wieder einmal und immer öfter plötzlich Zahlungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe auf. Wir sind NRW, aber anscheinend gibt es solche Stiftungen auch in anderen Bundesländern.
    Die Zahlungen belaufen sich auf 9.000 € oder auch auf 14.000 €. Sie erfolgen seitens der Stiftung auf ein Girokonto des Betroffenen. Dieses Geld ist nicht pfändbar und auch nicht für Sozialleistungen, Betreuervergütung o.ä. einzusetzen.
    ....

    Wo steht das bitte? :gruebel:

  • In den von Kai verlinkten Fragen und Antworten, im Detail auch hier.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


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  • Das steht so als Behauptung auf der Internetseite dieser Stiftung (s. Link von Kai) mit der "Begründung", daß das eine unbillige Härte darstellen würde.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Da in unserem Einzugsgebiet ein Heim für behinderte Betreute ansässig ist, tauchen in den Betreuungsakten immer wieder einmal und immer öfter plötzlich Zahlungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe auf. Wir sind NRW, aber anscheinend gibt es solche Stiftungen auch in anderen Bundesländern. Die Zahlungen belaufen sich auf 9.000 € oder auch auf 14.000 €. Sie erfolgen seitens der Stiftung auf ein Girokonto des Betroffenen. Dieses Geld ist nicht pfändbar und auch nicht für Sozialleistungen, Betreuervergütung o.ä. einzusetzen. ....

    Wo steht das bitte? :gruebel:

    Das ergibt sich aus dem Informationsblatt 1 (Unterpunkt Anrechnung der Unterstützung auf Sozialleistungen).

    Wir haben unsere Betreuer darauf hingewiesen, dass diese Unterstützungsleistungen separat von den sonstigen Einnahmen / Ausgaben zu halten sind, um eine Vermischung von pfändbaren und unpfändbaren Beträgen zu verhindern. Zudem lässt sich so besser nachvollziehen, welche Sachen von der Sonderleistung angeschafft werden und wann diese aufgebraucht ist. Seitens der Betreuer gab es hierzu bisher keinerlei gegenteilige Ansichten oder Probleme bei der Umsetzung.

  • Das steht so als Behauptung auf der Internetseite dieser Stiftung (s. Link von Kai) mit der "Begründung", daß das eine unbillige Härte darstellen würde.

    Die Behauptung erscheint nachvollziehbar und lebensnah. Deshalb stellen wir sie hier nicht in Frage.

    Was bringt den Betroffenen, die offensichtlich in ihrem früheren Leben ein Unrecht erlitten haben, welches "entschädigt" werden soll, eine Geldzahlung, die stückchenweise vom Staat für Sozialleistungen oder für die Betreuervergütung wieder weggenommen wird ? :gruebel:

  • Wir haben unsere Betreuer darauf hingewiesen, dass diese Unterstützungsleistungen separat von den sonstigen Einnahmen / Ausgaben zu halten sind, um eine Vermischung von pfändbaren und unpfändbaren Beträgen zu verhindern. Zudem lässt sich so besser nachvollziehen, welche Sachen von der Sonderleistung angeschafft werden und wann diese aufgebraucht ist. Seitens der Betreuer gab es hierzu bisher keinerlei gegenteilige Ansichten oder Probleme bei der Umsetzung.

    Jupps.
    Aber auch das Separieren muss sicher erfolgen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Das steht so als Behauptung auf der Internetseite dieser Stiftung (s. Link von Kai) mit der "Begründung", daß das eine unbillige Härte darstellen würde.

    Die Behauptung erscheint nachvollziehbar und lebensnah. Deshalb stellen wir sie hier nicht in Frage.

    Was bringt den Betroffenen, die offensichtlich in ihrem früheren Leben ein Unrecht erlitten haben, welches "entschädigt" werden soll, eine Geldzahlung, die stückchenweise vom Staat für Sozialleistungen oder für die Betreuervergütung wieder weggenommen wird ? :gruebel:

    Nichts. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet. Das Informationsblatt gibt dann auch eine anständige Begründung. Nur bei den Kurzantworten war mir einfach die "Begründung" zu dürftig. Mehr ist nicht passiert.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Interessant ist diesem Zusammenhang diese Seite:

    http://www.staedtetag.de/imperia/md/con…_leistungen.pdf

    Zitat:
    "Die Leistungen sollen nach dem Willen der Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kirchen in Analogie zu den Fonds zur Heimerziehung nicht auf Sozial- und Transferleistungen angerechnet werden (s. beigefügtes Schreiben zur Nichtanrechnung)."

    Die in dem Schreiben benannte BT-Drucksache findet sich HIER.

  • Das steht so als Behauptung auf der Internetseite dieser Stiftung (s. Link von Kai) mit der "Begründung", daß das eine unbillige Härte darstellen würde.

    Die Behauptung erscheint nachvollziehbar und lebensnah. Deshalb stellen wir sie hier nicht in Frage.

    Was bringt den Betroffenen, die offensichtlich in ihrem früheren Leben ein Unrecht erlitten haben, welches "entschädigt" werden soll, eine Geldzahlung, die stückchenweise vom Staat für Sozialleistungen oder für die Betreuervergütung wieder weggenommen wird ? :gruebel:

    Nichts. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet. Das Informationsblatt gibt dann auch eine anständige Begründung. Nur bei den Kurzantworten war mir einfach die "Begründung" zu dürftig. Mehr ist nicht passiert.

    Mir ging es genauso.

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