Dem Grundbuch liegt ein rechtskräftiger Ausschließungsbeschluss vor, wonach der Grundschuldbrief auf Antrag des Gläubigers für kraftlos erklärt wird. Bisher wurde weder ein Löschungsantrag gestellt noch ein Antrag auf Brieferteilung oder Umwandlung der Grundschuld in ein Buchrecht.
Wie geht das Grundbuchamt vor?
Ausschließungsbeschluss
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