Vielleicht kann mir hier jemand zu folgendem Problem weiterhelfen:
Antrag auf Pfüb durch ein Amt für Ausbildungsförderung, eingereicht als Titel eine (schlechte) Kopie eines Rückforderungsbescheides von Anfang der 2000er, die beglaubigt wurde, Zustellung an den Schuldner ist gar nicht nachgewiesen
Auf Zwischenverfügung erfolgte Mitteilung, für das Amt gelte die "Zustellungsvermutung".
Was ist davon zu halten? Wie sieht bei denen ein ordnungsgemäßer Titel eigentlich aus? Hatte noch nie so einen Antrag mit so einem dürftigen Titel (ohne Vermerk, dass vollstreckbar usw.)