Antrag Pfüb wegen Bafög

  • Vielleicht kann mir hier jemand zu folgendem Problem weiterhelfen:

    Antrag auf Pfüb durch ein Amt für Ausbildungsförderung, eingereicht als Titel eine (schlechte) Kopie eines Rückforderungsbescheides von Anfang der 2000er, die beglaubigt wurde, Zustellung an den Schuldner ist gar nicht nachgewiesen

    Auf Zwischenverfügung erfolgte Mitteilung, für das Amt gelte die "Zustellungsvermutung".

    Was ist davon zu halten? Wie sieht bei denen ein ordnungsgemäßer Titel eigentlich aus? Hatte noch nie so einen Antrag mit so einem dürftigen Titel (ohne Vermerk, dass vollstreckbar usw.)

  • Sofern die Rückzahlungsverpflichtung auf § 20 BaföG beruht, müssten für die Vollstreckung die Vollstreckungsgesetze der Länder Anwendung finden (siehe BeckOK SozR/Winkler BAföG § 20 Rn. 13).

  • Sofern die Rückzahlungsverpflichtung auf § 20 BaföG beruht, müssten für die Vollstreckung die Vollstreckungsgesetze der Länder Anwendung finden (siehe BeckOK SozR/Winkler BAföG § 20 Rn. 13).


    Was meinst du mit Vollstreckungsgesetzen der Länder? :gruebel: (Habe keinen Zugriff auf die Kommentierung.)

    Ich hätte es spontan auch wie felgentreu gesehen, dass die ZPO-Vorschriften maßgebend sind.

  • In der benannten Fundstelle wird gesagt, daß die Erstattungsforderung nach den Vollstreckungsgesetzen der Länder vollstreckt werden kann. Mehr steht da nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Je nach Bundesland ist die Einziehung den LRA oder (Großen) Kreisstädten übertragen. Diese Stellen können gern nach den Landesvollstreckungsgesetzen vorgehen.

    Bedient sich aber eine Behörde des zivilrechtlichen Vollstreckungsweges nach dem 8. Buch der ZPO, muss es dort auch, zumindest unter den Hinweisen, das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 750 ZPO nachweisen.

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    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Kein Einspruch meinerseits. Ich überlege nur, ob dieser Weg hier überhaupt eröffnet ist, da er in der Kommentierung überhaupt nicht erwähnt wird.

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  • Naja, wenn der Gläubiger den Gerichtsvollzieher deswegen einschaltet, müsste es ja auch nach der ZPO gehen, oder?

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  • § 66 SGB X hatte ich im Hinterkopf (endlich gefunden;))

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  • Was sollte das bringen, wenn vorliegend der Weg über das Vollstreckungsgericht und damit die ZPO gewählt wurde?
    Titelnachweis wäre hier die vollstreckbare Ausfertigung des Rückforderungsbescheides.

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  • Zuständig für die öffentlich-rechtliche Bafög-Vollstreckung dürfte das zuständige Hauptzollamt sein - darauf würde ich verweisen, wenn kein ZPO-Titel im Original vorgelegt wird...

    Was verstehst du in diesem Zusammenhang unter einem "ZPO-Titel"?


    "In entsprechender Anweldung der Zivilprozessordnung" =
    Titel (haben wir nicht im Original, sondern als "schlechte Kopie" [wobei: gute Kopie würde auch nicht reichen]),
    Klausel (wohl nicht, nicht einmal nach § 66 Abs. 4 Satz 3 SGB X),
    Zustellung (fehlt).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • "In entsprechender Anweldung der Zivilprozessordnung" =
    Titel (haben wir nicht im Original, sondern als "schlechte Kopie" [wobei: gute Kopie würde auch nicht reichen]),
    Klausel (wohl nicht, nicht einmal nach § 66 Abs. 4 Satz 3 SGB X),
    Zustellung (fehlt).

    sehe ich genauso..obwohl ich beim Titel die größten Bauchschmerzen hätte. ich meine die Druckqualität dürfte egal sein, aber dennoch sollte es sich um eine (vollstreckbare) Ausfertigung handeln, und irgendwo ein Siegel im Oriiginal drauf sein...

    irgendwie wird es immer lustiger, was Behörden so treiben...:gruebel:

  • Update:

    Nunmehr wurde eine bessere Kopie der Rückforderungsbescheide eingereicht, jeweils mit dem Stempel beglaubigt. Diese hat das Amt für Ausbildungsförderung durch die Post dem Schuldner zustellen lassen (ZU). Diese ist an die beglaubigten Abschriften angesiegelt worden.

    Eine vollstreckbare Ausfertigung liegt immer noch nicht vor. :(

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