Antragsteller im Aufgebot falsch angegeben

  • Moin,

    ich habe versehentlich im Aufgebot (noch KEIN Ausschließungsbeschluss) eine falsche Antragstellerbezeichnung genommen.
    Anstatt Bank, Privat- und Firmenkunden, Frankfurt wurde Bank, Privat- und Geschäftskunden, Hanau verwendet. Es wurde falsch im System erfasst und ich habe es nicht gesehen.
    Nun hängt das Aufgebot bereits und wurde auch schon im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Was mache ich jetzt?
    Aufgebot neu machen oder einen Berichtigungsbeschluss? Bei einem Berichtigungsbeschluss stellt sich mir nur die Frage, wie dieser veröffentlicht werden muss.

    Hoffe ihr könnt mir helfen.

  • Verstehe ich das richtig, dass nur der Sitz der juristischen Person falsch angegeben wurde? Wenn ja, würde ich prüfen, ob es tatsächlich eine Verwechslungsgefahr gibt mit einer Bank am falschen Sitz. Falls das nicht der Fall istr, würde ich das Rubrum für die Zukunft berichtigen und ansonsten nichts weiter veranlassen. Im umgekehrten Fall bleibt dir nur die komplette Neuveröffentlichung mit richtiger Antragsstellerbezeichnung.

  • Nicht nur der Sitz ist falsch, auch die Gläubigerbezeichnung. Die Bank legt da sehr großen Wert drauf.

    Tendiere vom Bauchgefühl auch für eine komplette neue Veröffentlichung.
    Aber eigentlich ärgert mich das, da nur das Rubrum falsch ist.

  • Na ja, das Rubrum ist nicht gerade unwichtig....

    Veröffentliche einfach neu und richtig und mach Dir ansonsten keinen Kopf. Das kann alles passieren (ich musste vor vielen Jahren auch schon mal neu veröffentlichen).

    Liebe Grüße!

    Stempelchen

  • Ich würde auch raten, ein neues Aufgebot zu erlassen mit neuer Frist.

    Die Kosten werden dann später von dir nicht erhoben wegen der unrichtigen Sachbehandlung.

    Das kann halt passieren!

    How can I sleep with Your voice in my head?

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