Oder weil ein paar Gerichte den Treuhänder zu gesetzlich garnicht vorgesehenen Handlungen drängt, soll dafür nun eine Vergütung bezahlt werden.
Man könnte natürlich umgekehrt auch die Gerichte drängen, den Treuhänder NICHT zu nicht vorgesehenen Handlungen zu drängen. Dann wäre eine Anhebung der Vergütung um maximal 50 € pro Jahr angemessen - wurde ja seit Jaaaaahren nicht angehoben, also ein Inflationsausgleich für die letzten 10 Jahre oder so.
Ich kenne da so ein Gericht, das stets und ständig einen enormen Aufwand verlangt hat, ohne drüber nachzudenken, dass auch Porto, Briefumschläge, Papier und Toner und nebenbei das Personal dafür irgendwie zu bezahlen sind. Es kann schließlich nicht sein, was nicht sein darf und wenn es im Gesetz steht, uns doch wurscht, ihr habt den Schuldner jährlich 4 mal anzuschreiben, wenn der quartalsweise seinen H4-Bescheid bekommt! Fertig, aus! Und gern auch drei Mal bis zur Aufhebung der Kostenstundung, Nichtzahlung der Rechnung und anschließendem Versagungsantrag - dann kommen die Unterlagen und das ganze Karussell dreht sich von vorn. Was habe ich das gehasst!!! Und den Damen beim Gericht war das egal, die haben sich ins Fäustchen gelacht und gemeint, dass das für 100 € im Jahr total verlangbar sei.
Wenn der Treuhänder dafür Vergütung kriegen soll, dann bitte, dann ist das auch in Ordnung. Aber dann muss wohl auch in die InsO rein, dass der Verwalter berechtigt ist, so einen Aufwand zu betreiben, wenn das Gericht ihn dazu beauftragt. Also weg von der Gläubigerbeauftragung. Die haben nix beauftragt, nix bezahlt und hatten den Überwachungsservice umsonst, weil das Gericht an der Uhr gedreht hat. Super Sache das!
So genug Rpfl-Bashing Ihr seid wieder dran mit Verwalter-Bashing.