Löschung Zwangssicherungshypothek/Zustimmung Eigentümer

  • Im Grundbuch ist eine Zwangssicherungshypothek für die Stadt eigetragen. Die Stadt bewilligt und beantragt deren Löschung in korrekter Form. Da die Zustimmung des Eigentümers nicht vorgelegt wurde, erging ein entsprechender Zwischenbescheid.

    Hierauf teil die Stadt schriftlich mit (ohne Dienstsiegel), dass die Forderung bezahlt sei, sie deshalb die Löschung bewilligt habe und bittet nochmals um Löschung. Weiter wird von der Stadt mitgeteilt, dass schon seit vielen Jahren derart verfahren werde und man die Zustimmung des Eigentümers noch nie gebraucht habe. Die Löschungen seien stets ohne die Zustimmung des Eigentümers vorgenommen worden.

    Geht das? Kann man die Löschungsbewilligung der Stadt und das Schreiben im Nachgang,

    dass die Forderung beglichen sei

    (obwohl dies aufgrund des fehlenden Siegels nicht der Form des § 29 GBO entspricht) evtl. als Löschungsfähige Quittung ansehen und die Zwangssicherungshypothek ohne Zustimmung des Eigentümers löschen?

  • Nein, selbst mit Quittung nicht löschbar. Der § 27 GBO ist da in meinen Auge recht eindeutig.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Gerichtskostenrechnung für die Löschung will vermutlich auch keiner haben.:daumenrun

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