Erbanteile falsch übertragen

  • Hallo zusammen,
    ich habe einen nervigen Fall auf dem Tisch, bei dem ein Rechtspfleger 1983 zum Teil falsche Erbanteile übertragen hat.

    Vorgetragen als Eigentümer aufgrund Erbfolge bzgl. verschiedenen Erbengemeinschaften war
    4x die A und 4x der B.

    Es erfolgte im Jahr 1982 eine Erbanteilsübertragung von B auf C. Der Rechtspfleger hat diese Erbanteilsübertragung zweimal richtig von B auf C und zweimal falsch von A auf C eingetragen.

    In der Folge sind ausschließlich Erbfolgen und Erbanteilsübertragungen eingetragen worden, also Chaos hoch 10 weil etliche falsche Eintragungen bzgl. A und B erfolgt sind.
    A war gar nicht betroffen und bzgl. der vergessenen Anteile von B sind die weiter eingetragenen Erbfolgen auch falsch.

    Nun fordert der Betreuer einer falschen Eigentümerin die Berichtigung, weil seine Mutter Grundsteuer für das Grundstück bezahlen soll, aber gar keine Eigentümerin ist.

    Kann ich nun aufgrund Grundbuchberichtigung (Erbfolgen) die derzeit richtigen Eigentümer eintragen? Muss ich vorher alle anhören?

  • Da bei dem Erwerb kraft Gesetzes durch Erbfolge ein Gutglaubensschutz nach § 892 f. BGB ausscheidet (OLG Naumburg 12. Zivilsenat, Beschluss vom 22.05.2019, 12 Wx 10/19 mwN) und die Vorschrift des § 892 BGB ohnehin nicht beim Erbteilserwerb greift bzw. nach § 2366 BGB der öffentliche Glaube des Erbscheins und nicht des Grundbuchs maßgeblich ist, kannst Du die unrichtigen Darstellungen im Grundbuch wiederum berichtigen. Zwar erfolgt die Berichtigung nach § 22 GBO nur auf Antrag. Die früheren Anträge dürften aber mit den unzutreffenden Berichtigungen noch nicht erledigt sein. Anhören würde ich die Beteiligten dennoch.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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