Formlose Mitteilung anerkennen?

  • Zu einem Eigentumswechsel mit einem Minderjährigen auf der Erwerberseite wird jetzt eine formlose Mitteilung der Eltern des Minderjährigen bezüglich der Vermietung des Vertragsgegenstandes vorgelegt. Vermietungen liegen laut dieser nicht vor.

    Angefordert hatte ich eine Erklärung aller Beteiligten in einer Nachtragsurkunde des Notars.

    Würdet ihr die formlose Mitteilung anerkennen oder auf die Nachtragsurkunde in der alle Beteiligten handeln bestehen (Minderjährigkeit fällt demnächst weg)?

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