Hallo liebe Foristen,
ist das Antragsrecht (z.B. Antrag auf Jugendhilfemaßnahmen oder auch einer Rente) der Personensorge zuzuordnen oder ist es Teil der Vermögenssorge?
LG
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!