Hallo zusammen,
mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vor.
Problem hierbei ist, dass der Schuldner mit seiner Ehefrau in Errungenschaftsgemeinschaft nach slowakischem Recht eingetragen ist.
Ich habe nachgelesen, dass bei diesem Güterrecht beide Ehegatten gemeinsam verwalten.
Benötige ich demnach einen Titel gegen beide Ehegatten (ähnlich wie bei der dt. GG)?
Vielleicht hatte bereits jmd. solch einen Fall und kann mir weiterhelfen.
Danke.