Hallo zusammen,
ein Betreuer beantragt die Genehmigung einer Erbausschlagung. Er bittet aber, dass die Betroffene aus gesundheitlichen nichts vom Tod ihres Sohnes erfährt. Wie verhalte ich mich ? Ich muss ihr doch die Genehmigung zustellen oder gibt es eine andere Möglichkeit, die Rechtskraft herbeizuführen ?