Halli Hallo,
ich habe mit der Suchfunktion leider nicht den passenden Fall gefunden, also hoffe ich, dass sich das hier jetzt nicht mit einem anderen Thread doppelt:
Die RAin möchte im § 11 RVG Verfahren Abwesenheitsgeld für 3 Stunden gemäß 7005 VV RVG geltend machen. Sie war auf dem Weg nach Berlin zum Termin, konnte aber nicht in den Flieger steigen wegen Kreislaufproblemen.
Ich habe da so leichte Bauchschmerzen bei, da ich a) nicht wirklich eine Geschäftsreise sehe (D. (Kanzlei) -> FFM (Flughafen) ) und b) hab ich keine Nachweise über die 3 Stunden, ob nun PKW oder ÖPNV...
Was sagt ihr zu dem Fall oder habt ihr Literatur bzw Rechtsprechung die diesen Fall behandelt?
Liebe Grüße aus der Hauptstadt