Beschwerdeverfahren im Kostenfetsetzungsverfahren

  • Gegen die Kostenfestsetzung in einer F-Sache wurde Beschwerde eingelegt. Das OLG hat die Beschwerde zurückgewiesen und dem Beschwerdeführer die Kosten auferlegt. Die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdegegners hat nunmehr einen KFB beantragt. Es soll eine 1, 6 Gebühr nah 3200 VV RVG festgesetzt werden. Ist das in Ordnung? Ich habe leichte Bauchschmerzen, weil es sich bei dem KFB nicht um eine Endentscheidung handelt.
    Die Verfahrensbevollmächtigte hat erstinstanzlich auch vertreten.

  • Nr. 3200 in nem Beschwerdeverfahren gegen einen KFB finde ich sportlich... wenn das durchgeht, will ich die Entscheidung auf jeden Fall zur Nachahmung haben !!! :wechlach::wechlach::wechlach:

    nein, im Ernst: Hier fällt nach Nr. 3500 VV RVG nur eine 0,5 Verfahrensgebühr aus dem Wert der Beschwerde (bzw. KFB-Wert) an. Sache ist gem § 18 Nr. 3 RVG besondere Angelegenheit, insofern ist Vertreteung im Ausgangsverfahren egal.

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