• Betr.: Land Ba-Wü

    Wo ist geregelt, dass Beamte bis zum Alter von 68 Jahren im Dienst bleiben können ?
    Wann und gegenüber wem muss ein entsprechender Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit auf 68 Jahre gestellt werden ?

    Wenn die Dienstzeit auf 68 Jahre verlängert wird, ist es dann trotzdem möglich vorher in Pension zu gehen ?

  • Steile Frage für einen beamteten Rechtspfleger.

    § 39 und § 45 Abs. 1 LBG BW sollten weiterhelfen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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