Hallo,
ich soll eine Grundschuld eintragen nebst einem einmalig auszuübenden Rangvorbehalt für zwei Nießbrauchsrechte:
-einmal für den Verkäufer gem. Ziff. 1.1 der Anlage B zum Kaufvertrag
- und zusätzlich für Herrn X gem. Ziff. 1.2 der Anlage B zum Kaufvertrag.
Ich frage mich jetzt wie ausführlich ich den Rangvorbehalt eintragen muss:
1. Variante: einmalig auszuübender Rangvorbehalt für zwei Nießbrauchsrechte
2. Variante: einmalig auszuübender Rangvorbehalt für ein Nießbrauchsrecht zugunsten des Verkäufers und ein Nießbrauchsrecht für X (namentliche Nennung der Berechtigten)
3. Variante: Einmalig auszuübender Rangvorbehalt für ein Nießbrauchsrerecht zugunsten des Verkäufers gem. Ziffer 1.1 der Anlage B zum Kaufvertrag URNr. 123/20 und zugunsten von X gem. Ziff. 1.2 der Anlage B zum Kaufvertrag URNr. 123/20 (namentliche Nennung der Berechtigten nebst Nennung des Kaufvertrages)
Was meint ihr ? Oder nochmal ganz anders ?
Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe !