Eintragung Rangvorbehalt für Nießbrauchsrechte

  • Hallo,

    ich soll eine Grundschuld eintragen nebst einem einmalig auszuübenden Rangvorbehalt für zwei Nießbrauchsrechte:

    -einmal für den Verkäufer gem. Ziff. 1.1 der Anlage B zum Kaufvertrag
    - und zusätzlich für Herrn X gem. Ziff. 1.2 der Anlage B zum Kaufvertrag.

    Ich frage mich jetzt wie ausführlich ich den Rangvorbehalt eintragen muss:

    1. Variante: einmalig auszuübender Rangvorbehalt für zwei Nießbrauchsrechte
    2. Variante: einmalig auszuübender Rangvorbehalt für ein Nießbrauchsrecht zugunsten des Verkäufers und ein Nießbrauchsrecht für X (namentliche Nennung der Berechtigten)
    3. Variante: Einmalig auszuübender Rangvorbehalt für ein Nießbrauchsrerecht zugunsten des Verkäufers gem. Ziffer 1.1 der Anlage B zum Kaufvertrag URNr. 123/20 und zugunsten von X gem. Ziff. 1.2 der Anlage B zum Kaufvertrag URNr. 123/20 (namentliche Nennung der Berechtigten nebst Nennung des Kaufvertrages)

    Was meint ihr ? Oder nochmal ganz anders ?

    Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe !

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