PfÜb-Antrag wg. Grundschulden u. Rückübertragungsansprüchen

  • Hallo zusammen,

    ich brauche dringend Hilfe!!! Ich soll die Pfändung von Grundschulden und Rückübertragungsansprüchen für den Fall einer bereits erfolgten Abtretung veranlassen.
    Bei den Grundschulden handelt es sich um Buch- und Eigentümerbriefgrundschulden. Da ich in meiner bisherigen "Laufbahn" im Notariat nur Kontopfändungen gemacht habe, stehe ich jetzt wie der sprichwörtliche "Ochse vor dem Berg" und vielleicht auch "auf dem Schlauch". Daher verzeiht mir bitte meine Fragen für den Fall, dass die Antworten wohl offensichtlich sind.

    1. Welches Gericht ist zuständig?
    2. Alle Kreuzchen wie bei Kontopfändung?
    3. Drittschuldner ist die jeweilige Bank und der Eigentümer (=Schuldner)? Für jeden DS dann einen eigenen Antrag?
    4. Anspruch G ist auszufüllen, richtig?

    Vielen lieben Dank im Voraus,
    Beate

  • Nur zum Verständnis: "Bereits erfolgte Abtretung" bedeutet Abtretung erklärt, aber nicht eingetragen, oder erklärt und im GB eingetragen? Wer ist Zedent, wer Zessionar? Was weiß man über die Briefübergabe?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ob eine Abtretung erfolgen soll ist nicht bekannt. Ich soll nur sicherheitshalber (gemäß meinem Chef) für den Fall einer bereits erfolgten Abtretung mit angeben.
    Eine Briefeübergabe ist nicht bekannt.

    Schuldner ist doch die jeweilige Bank bzw. bei den Eigentümerbriefgrundschulden der Eigentümer. Sorry Queen, aber was meinst Du mit "...Schuldner in Bezug auf das Grundbuch"?

  • Unser Schuldner ist der Grundstückseigentümer. An wen die Eigentümerbriefgrundschulden abgetreten wurden, ist nicht bekannt.

    P. S. Sorry für die verspätete Antwort!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!