Gegen die Beklagten zu 1) und zu 2) ist ein Versäumnisurteil ergangen.
Die Beklagte zu 1) legt Einspruch ein. Der Beklagte zu 2) macht nichts.
Nun ist ein Beschluss ergangen:
Die Kosten des Verfahrens werden gegenseitig aufgehoben. Mit Ausnahme der durch die Versäumnis veranlassten Kosten. Diese trägt der Beklagte zu 2).
Der klägerische Anwalt will nun bzgl. des Beklagten zu 2) einen KFB
0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3105 VV RVG
und die hälftigen Gerichtskosten.
Der Beklagten zu 1) wurde Prozesskostenhilfe bewilligt.
Was meint Ihr, hat der Anwalt gegen den Beklagten zu 2) einen Anspruch wegen des Versäumnisurteiles - separat?
Ich denke von der Beklagten zu 1) hat er sein Honorar erhalten.