Reisekosten: Bahnticket + Cityticket + Taxi ?

  • Schönen guten Morgen,

    mir ist bei einer Reiseksotenabrechnung das erste mal aufgefallen, dass bei vielen BahnTickets mittlerweile der Zusatz "+ City" bei der Hin- und/oder Rückfahrt miterwähnt wird. In B. bedeutet das, dass man innerhalb des Rings (Tarifbereich A) mit diesem Ticket auch die ÖPNV benutzen kann bis zum Zielort.

    Nun hat vorliegend der RA vom HBF bis zu seinem Hotel jeweils (es waren 2 Gerichtstermine) noch das Taxi für die Anfahrt zum Hotel genutzt. Aber eigentlich wäre das ja nicht notwendig, da es ja in diesem Sinne doppelte Kosten verursacht, wenn das Hotel sowieso innerhalb des Geltungsbereichs des City-Tickets liegt udn er mit der S-Bahn hätte fahren können?

    Wie seht ihr das? Vorliegend wären das Kosten iHv ca. 30,00 €. Klar lohnt sich der Aufwand dafür kaum, aber für mich ist das schon eine Überlegung wert :gruebel:

    Liebe Grüße aus der Hauptstadt

  • Mein erster Reflex war absetzen, da nicht erforderlich. Dann kam mir aber der Gedanke, daß man vielleicht über die Zeitersparnis doch zur Festsetzbarkeit kommen könnte. Das werfe ich einfach mal als Gedanken in den Raum. Wie weit ist denn das Hotel von der nächsten Bahnstation entfernt? Hätte man noch zusätzlich den Bus benutzen oder sonst umsteigen müssen? Da verliert ein Auswärtiger schon einige Zeit mit der Orientierung.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Du kannst doch dem RA nicht das Transportmittel vorschreiben? Wenn ich kostenlos Bahn fahren dürfte, aus irgendwelchen Gründen, würde das nichts an der Erstattungsfähigkeit von Kfz-Kosten ändern. Und Taxi am Zielort ist sicher nicht unverhältnismäßig, da verbietet sich mE eine Vergleichsberechnung wie bei Flügen. Btw: City+ ist nett, aber grade in Berlin musst Du auch tierisch aufpassen, nicht aus dem Ring rauszukommen.

  • Mein erster Reflex war absetzen, da nicht erforderlich. Dann kam mir aber der Gedanke, daß man vielleicht über die Zeitersparnis doch zur Festsetzbarkeit kommen könnte. Das werfe ich einfach mal als Gedanken in den Raum. Wie weit ist denn das Hotel von der nächsten Bahnstation entfernt? Hätte man noch zusätzlich den Bus benutzen oder sonst umsteigen müssen? Da verliert ein Auswärtiger schon einige Zeit mit der Orientierung.

    Zeitersparnis war nicht zu beachten, da er jeweils an den Tagen vor den Gerichtsterminen angereist ist. Beide hotels waren mit den öffentlichen auch einfach zu erreichen. Eines der beiden war schon fast fußläufig meiner Meinung nach. und in zeiten von google maps und diversen Apps, die die Verkerhsbetriebe in vielen deutschen Städten anbieten, ist es mittlerweile schon ein Kunststück sich trotzdem zu verirren.

  • Du kannst doch dem RA nicht das Transportmittel vorschreiben? Wenn ich kostenlos Bahn fahren dürfte, aus irgendwelchen Gründen, würde das nichts an der Erstattungsfähigkeit von Kfz-Kosten ändern. Und Taxi am Zielort ist sicher nicht unverhältnismäßig, da verbietet sich mE eine Vergleichsberechnung wie bei Flügen. Btw: City+ ist nett, aber grade in Berlin musst Du auch tierisch aufpassen, nicht aus dem Ring rauszukommen.

    es war wie gesagt nur eine Überlegung. und wenn die hotels nicht im ring gelegen hätten, wäre mir dieser gedanke auch nie gekommen.
    aber einen vergleich zwischen 2,90 € für ein AB-Ticket und 20,00 € für die Taxikosten darf man schon mal anstellen finde ich. auch wenn das vielen Anwälten vielleicht sauer aufstoßen mag ;)

  • "Der Anwalt ist nicht verpflichtet, das billigste Verkehrsmittel zu nehmen, sondern darf das für ihn bequemste und zeitgünstigste wählen. Auch die Benutzung des Taxis in Berlin ist regelmäßig als angemessen anzusehen..." (KG, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00; LG Berlin, Beschl. v. 13.03.2019 - 43 O 162/17).

    Im Übrigen kann die Option "Cityticket" bzw. "+City" nicht abgewählt werden, sondern ist bei Reisebuchung oftmals automatisch mit dabei. Das verpflichtet mich aber nicht, sie auch zu nutzen.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • "Der Anwalt ist nicht verpflichtet, das billigste Verkehrsmittel zu nehmen, sondern darf das für ihn bequemste und zeitgünstigste wählen. Auch die Benutzung des Taxis in Berlin ist regelmäßig als angemessen anzusehen..." (KG, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00; LG Berlin, Beschl. v. 13.03.2019 - 43 O 162/17).

    Im Übrigen kann die Option "Cityticket" bzw. "+City" nicht abgewählt werden, sondern ist bei Reisebuchung oftmals automatisch mit dabei. Das verpflichtet mich aber nicht, sie auch zu nutzen.

    okay das wusste ich nicht. war wie gesagt die erste akte mit solchen tickets. und auch danke für die entscheidung

  • "Der Anwalt ist nicht verpflichtet, das billigste Verkehrsmittel zu nehmen, sondern darf das für ihn bequemste und zeitgünstigste wählen. Auch die Benutzung des Taxis in Berlin ist regelmäßig als angemessen anzusehen..." (KG, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00; LG Berlin, Beschl. v. 13.03.2019 - 43 O 162/17).

    Im Übrigen kann die Option "Cityticket" bzw. "+City" nicht abgewählt werden, sondern ist bei Reisebuchung oftmals automatisch mit dabei. Das verpflichtet mich aber nicht, sie auch zu nutzen.

    okay das wusste ich nicht. war wie gesagt die erste akte mit solchen tickets. und auch danke für die entscheidung

    Sehr gern. Ich erhalte des öfteren solche Nachfragen... :cool:

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Danke für die Entscheidung. :daumenrau

    Und Entschuldigung, ich dachte es sei allgemein bekannt, dass man diese Option nicht extra zubucht. Die ist einfach immer enthalten, soweit nicht der Superduperextra-Sparpreis gebucht wird. Deshalb mein Vergleich oben.

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