Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Erbe und TV Vermerk sind im Grundbuch eingetragen. Es wurde danach ein Kaufvertrag eingereicht, in dem ein Grundstück des Verstorbenen verkauft wird. Zum Zeitpunkt der Beurkundung lebte der Eigentümer noch und wurde vertreten durch seinen Betreuer.
Vor Einreichung ist der Eigentümer nun verstorben. Im Testament wurde ohne Benennung einer Person TV angeordnet. Der Vertrag wurde eingereicht mit der Annahme des TV Amtes durch einen Rechtsanwalt A und dessen Genehmigung (Annahmeerklärung im Mai, Genehmigung vom Juli).
Von unserer Seite aus wurde ein TV Zeugnis angefordert, zum einen, weil eben im Testament nicht bestimmt war, wer TV werden soll und zum anderen, weil die Genehmigung durch eine UG erteilt wurde, und die Annahmeerklärung durch den Rechtsanwalt.
Nunmehr wurde ein TV Zeugnis (vom November) nachgereicht, aus dem sich ergibt, dass die UG Testamentsvollstrecker sein soll. Problem hierbei ist, dass die UG durch Rechtsanwalt A und Rechtsanwalt B gemeinsam vertreten wird.
Eine Genehmigung des Rechtsanwalts B liegt inzwischen auch vor.
Allerdings sind wir nun auf das Problem gestoßen, dass die Genehmigung durch Rechtsanwalt A im Prinzip vor dem (wirksamen) Amtsantritt erfolgt ist. Dieser ist erst im November erfolgt, zuvor war die UG ja nicht richtig vertreten bei der Annahme. Eigentlich müsste die Genehmigung nichtig sein (§180 BGB), oder? Das würde bedeuten, Rechtsanwalt A muss nunmehr auch nochmals den Kaufvertrag genehmigen.
Oder hat hier jemand vielleicht eine aktuelle Rechtsprechung o.ä., die die aktuelle Mindermeinung stützt? Die aktuelleren Rechtsprechungen, die ich gefunden habe, tendieren eher in die strengere Richtung...
Vielen Dank Euch schon mal für Eure Hilfe!