Für beide Ehegatten ist eine Betreuung angeordnet.
Die Renteneinkünfte des Ehemanns betragen 2.300.--€ brutto.
Die Renteneinkünfte der Ehefrau betragen 350.--€ brutto.
Die Ehegatten haben im übrigen jeweils nur Vermögen unter 5.000.--€ und leben in ihrem Eigenheim, das ihnen je zur Hälfte gehört.
Gilt der Ehemann vergütungsrechtlich als vermögend mit der Wirkung dass die Vergütung des Berufsbetreuers gegen das Vermögen des Ehemannes festgesetzt werden muss ?
Welche Freibeträge bestehen derzeit ?
Sind die Renteneinkünfte der Ehefrau dem Ehemann auch noch zuzurechnen ?