Vergütung Einsatz von Renten

  • Für beide Ehegatten ist eine Betreuung angeordnet.
    Die Renteneinkünfte des Ehemanns betragen 2.300.--€ brutto.
    Die Renteneinkünfte der Ehefrau betragen 350.--€ brutto.

    Die Ehegatten haben im übrigen jeweils nur Vermögen unter 5.000.--€ und leben in ihrem Eigenheim, das ihnen je zur Hälfte gehört.

    Gilt der Ehemann vergütungsrechtlich als vermögend mit der Wirkung dass die Vergütung des Berufsbetreuers gegen das Vermögen des Ehemannes festgesetzt werden muss ?

    Welche Freibeträge bestehen derzeit ?

    Sind die Renteneinkünfte der Ehefrau dem Ehemann auch noch zuzurechnen ?

    1. Vermögend gilt er nach Deinen Angaben nicht.
    2. Wie gut, dass Du Dir die Frage nach den Freibeträgen selbst schon mal beantwortet hast.

      Die Frage ist, ob der Betreute bei diesen Sachverhalt die Betreuervergütung aus seinem Einkommen bezahlen muss, da die Einkommensfreigrenze deutlich überschritten ist.
      https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Freibetrag

    3. Kommt drauf an - siehe Amaryllis. Art der Rente, Nettobeträge, eigene Verpflichtungen der Ehefrau, etc.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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