Hallo,
ich habe jetzt sehr lange nachgelesen, aber die Fragezeichen lichten sich leider nicht. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Mein Fall sieht so aus:
A und B sind jeweils einzeln und zu einem Anteil auch als Erbengemeinschaft Eigentümer eines Grundstücks.
Für die Erbengemeinschaft gilt Folgendes: A und B sind befreite Vorerben. Nacherben für den Fall des Todes der Vorerben sind deren Abkömmlinge zur Zeit des Nacherbfalls. Ersatznacherben wurden ebenfalls bestimmt. Es wurde Testamentsvollstreckung (Dauertestamentsvollstreckung) bis zur Wiederheirat oder zum Tod des TV angeordnet.
Es soll nun ein Darlehen aufgenommen werden. Das dient der Instandhaltung und Reparaturen an dem Gebäude.
Da die Nacherben minderjährig sind, soll ich eine familiengerichtliche Genehmigung erteilen.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Erstreckt sich die Befreiung auf die Aufnahme eines Darlehens?
Führt der TV dazu, dass die Befreiung quasi "ruht"?
Wonach müsste ich die Genehmigung ggf. erteilen?
Ich danke schon jetzt für die Unterstützung!