Guten Morgen
Habe mal wieder einen Knoten im Gehirn.
Folgendes ist im Grundbuch eingetragen:
100000 Euro Grundschuld für Gläubiger A
Hab hier einen Antrag von Grundschuldgläubiger B:
Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde in Höhe von 50000 €.
Abtretung ist ordnungsgemäß nachgewiesen.
Die vorgelegte Grundschuldbestellungsurkunde weist jedoch Gläubiger C aus.
Gläubiger B teilt mit, dass Gläubiger C an Gläubiger A die Grundschuld abgetreten hat.
Er legt eine Abtretungserklärung in Kopie vor.
Würde die euch nach bereits im GB erfolgter Eintragung ausreichen ?
Weil grundsätzlich heißt es ja in der Kommentierung zu 727 ZPO öffentlich beglaubigte Urkunde.