Hallo
Im Grundbuch sind die Eheleute A un B in Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht eingetragen. Laut Vertrag besteht der Güterstand immer noch. Sie übrtragen den Gru ndbesitz an Cund lassen sich gleichzeitig eine Grundschuld eintrage mit dem Gemeinschatsverhältnis A und B als Berechtigte gem. § 432 BGB.
Ist dies möglich, auch aufgrund der bestehenden/bekannten Gütergemeinschaft?