Guten Morgen!
Ich habe einen Berechtigungsschein erteilt für Sachschäden und Forderung aus Zahlungen betreffend einer Mietwohnung.
Der RA will nun zweimal die Geschäftsgebühr haben. Ich sehe das als eine Angelegenheit da es sich aus einem Mietverhältnis ergibt. Der RA sieht nur das Mietverh. als Gemeinsamkeit.
Der RA hat tatsächlich 2 verschiedenen Schreiben zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfasst, auch könnte man durch meine Formulierung im Schein vielleicht meinen es wären 2 Angelegenheiten. Wobei ich möglichst immer einigermaßen konkret die Angelegenheiten benenne damit nicht in sonst was beraten und abgerechnet wird.
Wie seht ihr das? Danke!