Meine Betreute verstarb 2016, erbberechtigt waren 2 Töchter, die 1 Tochter gab ihre 50% Erbteil an ihre 3 Kinder weiter. Die Familie ist uneins, schafft es bis heute nicht, die Unterlagen (auch Sparbuch) gemeinsam oder mit entsprechenden Vollmachten bei mir abzuholen.
Das Gericht lehnt die Entgegennahme der Unterlagen ab.
Habe ich die Unterlagen (länger, als 10 Jahren?) unentgeltlich aufzubewahren?
Verfahrenstips?
Erbe wird nicht angetreten
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Welches Gericht lehnt ab? Betreuungsgericht und/oder Nachlassgericht ist gerechtfertigt. Hinterlegungsstelle nicht - zumindest für das Sparbuch.
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Betreuungsgericht und Nachlassgericht lehnten ab. Aktenordner, Sparbuch (mit Sperrvermerk), Kleinteile (Bilder, Modeschmuck usw.).
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Sparbuch kann man hinterlegen. Für den Rest wäre ein gerichtlich bestellter Verwahrer nach § 2039 BGB eine Option. Ist aber für die Kiste mit Aktenordnern und Kleinteilen vielleicht Overkill.
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Betreuungsgericht und Nachlassgericht lehnten ab. Aktenordner, Sparbuch (mit Sperrvermerk), Kleinteile (Bilder, Modeschmuck usw.).
Kleinteile? Wieso hat ein Betreuer Kleinteile bei sich im Büro? Dil...
Akte ist mit Inhalt, also Sparbuch, 10 Jahre zu Archivieren, wie immer. Oder man setzt sich gefälligst bei Gericht zur Annahme durch.
Welche Tipps ausser ein Verweis auf eine solide Grundausbildung als Rechtlicher Betreuer sind hier noch gewollt? -
Mittelweg, weil heute Freitag ist. Hinterleg das Sparbuch und übergebe den Rest einem der festgestellten Erben. Dann bist Du auch raus. Fahrtkosten bekommste nicht, aber einen seit 3 Jahren laufenden Fall geklärt.
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