Ich habe einen Pfüb beantragt, dem eine grundpfandrechtlich gesicherte Forderung zugrunde liegt. Damit meine Hauptforderung nicht angegriffen wird (hieraus erfolgt Vollstreckung im Rahmen der Zwangsversteigerung) habe ich ihm Pfüb als Forderung nur eine Teilforderung aus den Zinsen geltend gemacht.
Das Amtsgericht hat das ganze erst einmal acht Wochen (!) liegen lassen, so daß ich schon Angst bekam, daß der Antrag und insbesondere mein Titel verloren gegangen sind. Nach zweimaliger Sachstandsnachfrage kam dann eine Monierung, dass meine Forderung ja wohl falsch bezeichnet sei. Nein - war sie nicht, was ich nochmals ausführlich erläutert habe.
Der Pfüb wurde sodann erlassen. Heute bekomme ich vom letzten GV (es wurde an vier Drittschuldner zugestellt) den Pfüb nebst Zustellungsnachweisen zurück und sehe: der Rechtspfleger hat einfach meine Forderung eigenmächtig handschriftlich abgeändert, die Zinsen durchgestrichen und das bei Hauptforderung eingetragen und angekreuzt...
Wie ist das hier mit der Haftung, auch insbesondere der somit unnütz aufgewendeten Gerichtsvollzieherkosten?