Nach "verbindlicher" Zusage Ausbildung absagen

  • Habe mich in Ddorf beworben und eine Zusage erhalten. Nun habe ich die Dokumente unterschreiben und zum Olg gesendet. Dort stand unter anderem drin, dass man "verbindlich" mitteilen soll, ob man sich jetzt für diesen Beruf entschieden hat.
    Das habe ich ja mit dem Einsenden meiner Dokumente getan. Jetzt hat sich mir allerdings eine andere Chance geboten und falls das funktioniert möchte ich den Ausbildungsplatz beim Olg Ddorf nächsten Monat absagen. Wird es da irgendwelche Probleme geben? Immerhin stand ja da "verbindlich"
    Vielen Dank im Voraus

  • leider wird dies für dich wohl keine Konsequenz haben. Schön wäre es, damit die ernsthaft interessierten frühzeitig eingeplant werden können.

    Diese Reaktion finde ich - insbesondere im Hinblick darauf, dass wir die Motive des TS nicht kennen - nicht fair. Es ist Gang und Gäbe, dass man sich auf mehrere Studienplätze bzw. Stellen bewirbt, alles andere wäre ja auch unvernünftig. Und dass man bei einer Zusage, wenn derzeit keine anderen, besser passenden Alternativen vorhanden sind, auch zusagt, ist doch völlig in Ordnung. Wenn dann aber eine Zusage zu einer anderen Stelle kommt, die besser zum Bewerber oder zu seinen Lebensumständen passt, dann ist es genauso legitim, sich dafür zu entscheiden. Vielleicht liegt der Studienort einfach auch nur im Bundesland des TS, und näher als der des OLG Düsseldorf? Dass Bewerber sich umentscheiden, ist ein Risiko, das jeder Arbeitgeber und jede Hochschule zu tragen hat. Ehrlichkeit, wenn man sich umentscheidet, das kann man erwarten. Aber fehlende Ernsthaftigkeit würde ich keinem unterstellen.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

    Einmal editiert, zuletzt von noomi (28. Januar 2020 um 07:05)

  • leider wird dies für dich wohl keine Konsequenz haben. Schön wäre es, damit die ernsthaft interessierten frühzeitig eingeplant werden können.

    Diese Reaktion finde ich - insbesondere im Hinblick darauf, dass wir die Motive des TS nicht kennen - nicht fair. Es ist Gang und Gäbe, dass man sich auf mehrere Studienplätze bzw. Stellen bewirbt, alles andere wäre ja auch unvernünftig. Und dass man bei einer Zusage, wenn derzeit keine anderen, besser passenden Alternativen vorhanden sind, auch zusagt, ist doch völlig in Ordnung. Wenn dann aber eine Zusage zu einer anderen Stelle kommt, die besser zum Bewerber oder zu seinen Lebensumständen passt, dann ist es genauso legitim, sich dafür zu entscheiden. Vielleicht liegt der Studienort einfach auch nur im Bundesland des TS, und nicht beim OLG Düsseldorf? Dass Bewerber sich umentscheiden, ist ein Risiko, das jeder Arbeitgeber und jede Hochschule zu tragen hat. Ehrlichkeit, wenn man sich umentscheidet, dass kann man erwarten. Aber fehlende Ernsthaftigkeit würde ich keinem unterstellen.

    Natürlich ist es nicht schön, wenn durch Absagen Stellen (zumindest erst einmal) unbesetzt bleiben. Andererseits sollten auch die berechtigten Interessen der Bewerberinnen und Bewerber gesehen werden. Deshalb teile ich die Auffassung von noomi.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Da fürchtet wohl jemand seine Mangelverteilung nach oben gehen und schlägt deswegen blind um sich.
    Der einzig tragfähige Weg kann auf Dauer nur sein, dass die Arbeit in der Justiz attraktiver auf dem Markt wird. Mit passiv-aggressive Haltung wird das aber nichts...

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