Hallo!
Die Testamentsvollstreckung ist erledigt. DerTestamentsvollstrecker reicht eine Schlussrechnungslegung ein, da die testamentarische Erbin ihm keine Entlastung erteilt hat.
Frage: Muss ich jetzt tatsächlich die Schlussrechnungslegung prüfen und den Prüfvermerk fertigen oder muss sich der TV solange mit der Erbin auseinandersetzen, bis die Entlastung erteilt wird?
Schönen Nachmittag!
Döner