Testamentsvollstreckung Schlussrechnungslegung

  • Hallo!

    Die Testamentsvollstreckung ist erledigt. DerTestamentsvollstrecker reicht eine Schlussrechnungslegung ein, da die testamentarische Erbin ihm keine Entlastung erteilt hat.

    Frage: Muss ich jetzt tatsächlich die Schlussrechnungslegung prüfen und den Prüfvermerk fertigen oder muss sich der TV solange mit der Erbin auseinandersetzen, bis die Entlastung erteilt wird?

    Schönen Nachmittag!
    Döner

  • Frage: Muss ich jetzt tatsächlich die Schlussrechnungslegung prüfen und den Prüfvermerk fertigen oder muss sich der TV solange mit der Erbin auseinandersetzen, bis die Entlastung erteilt wird?

    Das geht das Nachlassgericht m.E. nichts an. Ich sehe keine gesetzliche Grundlage auf Grund derer das Nachlassgericht die Rechnungslegung des TV prüfen müsste.

    Wenn die Erbin keine Entlastung erteilt, dann ist das halt so. Ich wüsste nicht, dass es dafür eine gesetzliche Verpflichtung gibt.
    Etwaige Streitigkeiten sind m.E. vor dem Zivilgericht zu klären.

  • Frage: Muss ich jetzt tatsächlich die Schlussrechnungslegung prüfen und den Prüfvermerk fertigen oder muss sich der TV solange mit der Erbin auseinandersetzen, bis die Entlastung erteilt wird?

    Das geht das Nachlassgericht m.E. nichts an. Ich sehe keine gesetzliche Grundlage auf Grund derer das Nachlassgericht die Rechnungslegung des TV prüfen müsste.

    Wenn die Erbin keine Entlastung erteilt, dann ist das halt so. Ich wüsste nicht, dass es dafür eine gesetzliche Verpflichtung gibt.
    Etwaige Streitigkeiten sind m.E. vor dem Zivilgericht zu klären.

    Genau so ist es.
    Das Nachlassgericht hat damit rein gar nichts zu tun.

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