Hallo alle miteinander
Ich habe einen Antrag auf erneute Gewährung von Beratungshilfe für die Angelegenheit Trennungs-/Kindesunterhalt. Der gegnerische Anwalt schreibt fleißig an die Antragstellerin. Die Anwältin, die die Antragstellerin zuvor vertreten hat, ist in Rente gegangen und nun hat eine neue Anwältin einen neuen Beratungshilfeschein beantragt.
Die neue RA argumentiert damit, dass die Ast ja nichts dafür kann, dass ihre RA in Rente gegangen ist und dass die Ast in jedem Fall noch weiter anwaltlich vertreten werden muss.
Die Antragstellerin hat auch folgerichtig im Formular nicht versichert, noch keine BerH erhalten zu haben.
Ich tendiere dazu nochmals BerH zu gewähren, auch wenn die erforderliche Versicherung nicht vollständig abgegeben wurde.
Wie seht ihr das?
LG