Erblasser E. setzt drei Erben ein. A, B, C, D. Im Testament nennt er folgende Teilungsanordnung (ausdrücklich so benannt) A bekommt Grundstück 1, B, C und D bekommen Grundstück 2 zu gleichen Teilen. Es wird ein Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit diesem Inhalt vorgelegt. Im TV Zeugnis steht folgendes:
Ich (E) ordne TV für die Dauer von drei Jahren an Der TV soll den Nachlass verteilen, insbesondere auch die
Teilungsanordnung umsetzen und die Immobilien für die Erbenwährend der Dauer der TV verwalten. Mein Erbe A soll aus den Mieterträgenlediglich ….EUR monatlich erhalten. Die Differenz zu den Erträgen ist vom TVsicher anzulegen, soweit sie nicht zur Unterhaltung des Grundstücks 1 benötigtwerden.
Meine Erben B, C und D erhalten keine Mieteinnahme. Die vorstehende Regelung inSatz 2 gilt entsprechend. Sofern B,C,D Geld für eine Ausbildung benötigen, istder TV befugt, nach seinem Ermessen entsprechende Beträge auszuzahlen, der Erbemuss sich diese Beträge bei der nach Ende der TV vorzunehmenden Abrechnunganrechnen lassen.
Dies ist der wörtliche Text aus dem Erbvertrag.
Der Notar möchte nun, dass ich mit Eigentumsumschreibung auf die Erben B, C undD zu je 1/3 den TV-Vermerk eintrage.
Denn die TV bestünde fort. Daher wurde im Auseinandersetzungsvertrag den Erbennur der mittelbare Besitz bis zum Ende der Dreijahresfrist (3 Jahre nach Toddes Erblassers wurde als Datum ermittelt) zugewiesen.
Ich will garkeinen TV Vermerk eintragen. Die Erbengemeinschaft ist bislangnicht im GB vermerkt.
Der Kollege der Grundstück 1 bearbeitet, hat den Erben A im GB als Alleineigentümereingetragen, Grundlage ist der Erbvertrag und die Auflassung vom …. Sowie inAbt. II ist der TV-Vermerk mit eingetragen worden.
Es liegt hier doch keine Vermächtnistestamentsvollstreckung vor.
Die Erben haben sich zusammen mit dem TV über das Erbe gemäß Teilungsanordnungauseinandergesetzt, ein Surrogat an dem sich die TV weiterhin erstreckt bestehtdoch nicht.
Ich steh gerade auf dem Schlauch