Hallo zusammen,
ich habe hier einen schwierigen Fall: die Erblasserin hat in ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmt und das Nachlassgericht ersatzweise um Benennung eines TV ersucht. Zeitgleich wurde bestimmt, dass dem TV keine Vergütung sondern nur Auslagenersatz zusteht.
Der eingesetzte TV hat die Übernahme des Amtes abgelehnt.
Jetzt frage ich mich, wie es nun weiter gehen soll. Ich werde doch niemals einen Rechtsanwalt finden, der das quasi ehrenamtlich übernimmt. Da mache ich mich doch schon mit einer entsprechenden Anfrage lächerlich.
Ideen ?
Grund für die Anordnung der TV war wohl, dass die Erblasserin eine minderjährige Tochter hinterlässt. Anordnung TV bis zum 21. Lebensjahr der Tochter.