Guten Morgen,
ich hatte heute jemanden in der RAST sitzen, der gerne eine einstweilige Verfügung gegen seinen Hausbewohner beantragen wollte.
Dieser ist gewalttätig. Er brüllt und schreit auch viel. Er hat gestern auch die Reifen des Autos zerstochen und eine Scheibe eingeschlagen. Die Familie (mit 2 Kindern) hat wirklich Angst vor ihm. Die Polizei hat ihn gestern aus der Wohnung rausgeschmissen, er wird wohl heute wieder in seine Wohnung gehen.
Der Vermieter hat ihm zum 15.1. fristlos gekündigt, ausgezogen ist er nicht. Er hat wohl auch ein Drogenproblem.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob eine Einstweilige das Problem beseitigt oder eher verschlimmert. Da die Familie heute Nachmittag eh einen Anwaltstermin hat, habe ich sie gebeten zunächst mit dem RA zu reden. Manchmal erweisen sich Einstweilige ja auch als Verschlimmerung der Situation, weil die Antragsgegner sich provoziert fühlen.
Was würdet ihr in dieser Situation machen?
Wenn die Familie morgen wieder kommt, nimmt man dann eine Unterlassungs-Einstweilige auf? Mit Kontaktverbot? Ich muss zum Glück recht selten so etwas aufnehmen und mir fehlt daher etwas die Erfahrung.