Einstweilige Verfügung gegen Hausbewohner

  • Guten Morgen,
    ich hatte heute jemanden in der RAST sitzen, der gerne eine einstweilige Verfügung gegen seinen Hausbewohner beantragen wollte.

    Dieser ist gewalttätig. Er brüllt und schreit auch viel. Er hat gestern auch die Reifen des Autos zerstochen und eine Scheibe eingeschlagen. Die Familie (mit 2 Kindern) hat wirklich Angst vor ihm. Die Polizei hat ihn gestern aus der Wohnung rausgeschmissen, er wird wohl heute wieder in seine Wohnung gehen.

    Der Vermieter hat ihm zum 15.1. fristlos gekündigt, ausgezogen ist er nicht. Er hat wohl auch ein Drogenproblem.

    Nun bin ich mir nicht sicher, ob eine Einstweilige das Problem beseitigt oder eher verschlimmert. Da die Familie heute Nachmittag eh einen Anwaltstermin hat, habe ich sie gebeten zunächst mit dem RA zu reden. Manchmal erweisen sich Einstweilige ja auch als Verschlimmerung der Situation, weil die Antragsgegner sich provoziert fühlen.

    Was würdet ihr in dieser Situation machen?

    Wenn die Familie morgen wieder kommt, nimmt man dann eine Unterlassungs-Einstweilige auf? Mit Kontaktverbot? Ich muss zum Glück recht selten so etwas aufnehmen und mir fehlt daher etwas die Erfahrung.

  • Klingt für mich sehr nach Gewaltschutzgesetz. Ob sinnvoll oder nicht, weiß ich auch nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wenn Antragsteller zu mir kamen, die sagten, dass sie in ein paar Stunden einen Termin beim Anwalt haben, frage ich schon auch nach, ob sie die einstweilige vorher beantragen wollen, oder erst mit dem Anwalt sprechen um gemeinsam mit diesem die "Marschroute" für das weitere Vorgehen festzulegen.
    Manche wollen es dann lieber gleich erledigt haben, andere erst mit dem Anwalt sprechen. Ich quatsche den Leute da nicht rein und rate weder ab noch zu.

    Ob eine einstweilige in der konkreten Situation hilft oder die Lage eher noch eskalieren lässt, kann ich von meinem Schreibtisch aus nicht beurteilen. Das müssen letztlich die Leute selber wissen/entscheiden.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wenn die Leuet bei mir unsicher sind weise ich sie nur allgemein darauf hin, dass ich sie nicht beraten darf und sie sich wegen einer Beratung an einen RA wenden müssten. Ich weise sie lediglich allgemein auf die Voraussetzungen für die von ihnen begehrte Entscheidung hin.

    Ob und ggf. wie dann ein Antrag gestellt wird müssen letztes Endes natürlich die Leute entscheiden.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!