Bestellung Notgeschäftsführer Kosten

  • Hallo,
    ich stehe gerade vor einem kleinen Kostenproblem:

    Ich werde einen Notgeschäftsführer für eine GmbH bestellen, weiß aber nicht, wie die Kostenentscheidung aussehen muss.
    Muss ich überhaupt Kosten erheben und wenn ja, wonach bestimme ich meinen Wert? Die GmbH hat kaum Vermögen, dafür aber jede Menge Verbindlichkeiten.
    Kann mir jemand weiterhelfen?

  • Im Bestellungsbeschluss lege ich die Kosten dem Antragsteller auf und setze den Wert i.d.R. auf 60.000,00 EUR fest, § 67 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG. Nach Abs. 3 können besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen. Dabei kommt es auf dein Ermessen an.
    Nach Nr. 13500 KV GNotKG entsteht eine doppelte Gebühr.

    "There are three ways to do things: The right way, the wrong way and the OKE way!"
    "Isn´t that the wrong way?"
    "Yeah, but... FASTER!"

  • Ja, so sehen es z.B. die Kommentierungen im MüKo, GmbHG, § 35 Rn. 66 und auch Haußleiter, FamFG, § 375 Rn. 6.

    "There are three ways to do things: The right way, the wrong way and the OKE way!"
    "Isn´t that the wrong way?"
    "Yeah, but... FASTER!"

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