Hallo,
ich bin relativ neu in Aufgebotssachen tätig und habe folgendes Problem:
Personen A-H sind als Eigentümer in Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen. Sie wollen den Grundpfandrechtsbrief für III /1 für kraftlos erklären lassen.
Person A handelt im Termin beim Notar aufgrund nachträglicher Genehmigung von B-E auch für diese. Es sind also A, F, G und H anwesend. Diese geben auch die eV ab. Bezüglich der nicht anwesenden B-E wird darum gebeten auf die eV zu verzichten.
Meine Frage ist: Kann ich das Aufgebot trotzdem durchführen, obwohl ich keine eV von B-E habe, auch keine Anbietung, dass diese abgegeben wird ? Oder soll ich von B-E auch noch verlangen, dass sie mir die eV zumindest anbieten ? Das könnten Sie doch auch schriftlich tun, die eV muss ja nicht beurkundet/ beglaubigt werden oder ?
Für eure Meinung wäre ich sehr dankbar