Hallo, leider mache ich hier selten mal einen VB.
Jetzt hab ich einen- der Gegner nahm den Widerspruch zurück, nun wird Antrag auf VB gestellt.
Jedoch: Der VB wird erweitert um die Kosten des Verfahrens, dabei ist dem Anwalt aufgefallen, dass er die Mehrwertsteuer im Mahnbescheid vergessen hat und trägt diese in den nun zu erlassenden VB ein.
Das wird so nicht laufen, denke ich spontan, in diesem Punkt darf der VB vom MB nicht abweichen- eure Meinung?
Danke schon einmal